Die Leistungen der Betreuungskräfte sind vielfältig. Sie helfen der Pflegeperson die täglichen Aufgaben im Haushalt zu bewältigen, betreuen sie tagsüber und führen alle Tätigkeiten der Grundpflege durch. Somit lässt sich das Leistungsspektrum konkret auf diese 3 Bereiche zusammenfassen:
Was dies im Einzelnen umfasst, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst. Oder Sie schauen sich unser Erklärvideo an, das die Leistungen der "24-Stunden-Pflege" von PRIMUNDUS Hamburg detailliert erklärt.
Im Einzelnen gehören diverse Aufgaben in den Bereich der Haushaltsführung. Bei PRIMUNDUS Hamburg übernehmen die Pflegekräfte folgende Tätigkeiten:
Die Pflegekraft übernimmt jedoch keine Leistungen, die über die alltägliche Unterstützung der Pflegeperson hinausgehen. Dies sind beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigung großflächiger Fenster, Entrümpelung und Aufräumen von Kellerräumen oder Dachböden, Beseitigung von Laub oder Schnee auf dem Grundstück.
Die Leistungen für die Grundpflege werden im §14, Abs. 4, Nr. 1-3, 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Dazu gehören:
Wird durch nach der medizinischen Überprüfung durch die Pflegekassen eine erhöhter Pflegebedarf durch einen Pflegegrad bescheinigt, sind häufig neben der Grundpflege auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gemäß 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderlich.
Die Durchführung von medizinischen Diagnose durch bspw. Blutdruck- oder Blutzuckermessung oder auch die Blutentnahme kann nur von zugelassen ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden. Dazu gehören auch medizinische Behandlungen wie Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Durchführung von körperlichen Untersuchungen.
Der ambulante Pflegedienst muss dafür separat beauftragt werden. Die Kosten dafür werden in der Regel nach Bewilligung von den Pflegekassen übernommen.
Wichtig zu wissen: PRIMUNDUS Hamburg übernimmt keine Leistungen der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V.